Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma MoselCharge UG (haftungsbeschränkt)
§1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns und einem Verbraucher in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
§2 Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung des Vertragstextes
(1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unseren Internetshop http://www.moselcharge.de .
(2) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit
MoselCharge UG (haftungsbeschränkt)
Maximilian Hübner
In den Teilen 3
D-54346 Mehring
Registernummer HRB 45488
Registergericht Wittlich
zustande.
(3) Die Präsentation der Waren in unserem Internetshop stellen kein rechtlich bindendes Vertragsangebot unsererseits dar, sondern sind nur eine unverbindliche Aufforderungen an den Verbraucher, Waren zu bestellen. Mit der Bestellung der gewünschten Ware gibt der Verbraucher ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.
(4) Bei Eingang einer Bestellung in unserem Internetshop gelten folgende Regelungen: Der Verbraucher gibt ein bindendes Vertragsangebot ab, indem er die in unserem Internetshop vorgesehene Bestellprozedur erfolgreich durchläuft.
Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten:
1) Auswahl der gewünschten Ware
2) Bestätigen durch Anklicken der Buttons „Bestellen“
3) Prüfung der Angaben im Warenkorb
4) Betätigung des Buttons „zur Kasse“
5) Anmeldung im Internetshop nach Registrierung und Eingabe der Anmelderangaben (E-Mail-Adresse und Passwort).
6) Nochmalige Prüfung bzw. Berichtigung der jeweiligen eingegebenen Daten.
7) Verbindliche Absendung der Bestellung durch Anklicken des Buttons „kostenpflichtig bestellen“ bzw. „kaufen“
Der Verbraucher kann vor dem verbindlichen Absenden der Bestellung durch Betätigen der in dem von ihm verwendeten Internet-Browser enthaltenen „Zurück“-Taste nach Kontrolle seiner Angaben wieder zu der Internetseite gelangen, auf der die Angaben des Kunden erfasst werden und Eingabefehler berichtigen bzw. durch Schließen des Internetbrowsers den Bestellvorgang abbrechen. Wir bestätigen den Eingang der Bestellung unmittelbar durch eine automatisch generierte E-Mail („Auftragsbestätigung“). Mit dieser nehmen wir Ihr Angebot an.
(5) Speicherung des Vertragstextes bei Bestellungen über unseren Internetshop : Wir senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit auch unter https://www.moselcharge.de/impressum einsehen. Ihre Bestelldaten sind aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.
§3 Preise, Versandkosten, Zahlung, Fälligkeit
(1) Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile. Hinzu kommen etwaige Versandkosten.
(2) Der Verbraucher hat die Möglichkeit der Zahlung per Vorkasse, Nachnahme, Bankeinzug, PayPal, Kreditkarte( Visa, Mastercard, American Express ) .
(3) Hat der Verbraucher die Zahlung per Vorkasse gewählt, so verpflichtet er sich, den Kaufpreis unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
Soweit wir per Nachnahme liefern, tritt die Fälligkeit der Kaufpreisforderung mit Erhalt der Ware ein.
§4 Lieferung
(1) Sofern wir dies in der Produktbeschreibung nicht deutlich anders angegeben haben, sind alle von uns angebotenen Artikel sofort versandfertig. Die Lieferung erfolgt hier spätestens innerhalb von 5 Werktagen. Dabei beginnt die Frist für die Lieferung im Falle der Zahlung per Vorkasse am Tag nach Zahlungsauftrag an die mit der Überweisung beauftragte Bank und bei allen anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss zu laufen. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag am Lieferort, so endet die Frist am nächsten Werktag.
(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache an den Käufer auf diesen über.
§5 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
§8 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.
§9 Vertragssprache
Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der MoselCharge UG (haftungsbeschränkt) für Übertragungsverträge mit E-Mobilisten
§ 1 Geltungsbereich und Zustandekommen des Vertrags
(1) Diesen AGB liegen die Regelungen zur Treibhausgasminderungsquote sowie zum Handel mit den Erfüllungsoptionen zur Treibhausgasminderungsquote („Quotenhandel“) gemäß den § 37a Absatz 6 BImSchG und §§ 5 ff. der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen – 38. BImSchV (38. BImSchV) in der am 1. Januar 2022 geltenden Fassung zu Grunde.
(2) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der MoselCharge UG (haftungsbeschränkt) („MoselCharge“) und Haltern von Elektrofahrzeugen im Sinne von § 2 Absatz 2 der 38. BImSchV („E-Auto“ bzw. „E-Mobilisten“) über die Bestimmung und Berechtigung von MoselCharge als Drittem im Sinne von § 37a Absatz 6 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG).
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der E-Mobilist nach Eingabe seiner Daten in der entsprechenden Eingabemaske auf der Website von MoselCharge die Übermittlung des Formulars an MoselCharge bestätigt und MoselCharge das Angebot des E-Mobilisten durch Übersendung einer Vertragsbestätigung in Textform angenommen hat.
HINWEIS: Das Zustandekommen des Vertrags ist ggfs. auf die Vorgänge beim Auftraggeber anzupassen.
§ 2 Gegenstand des Vertrags
(1) Gegenstand des Vertrags ist die Übertragung der Rechte und Pflichten des E-Mobilisten aus dem Quotenhandel auf MoselCharge gemäß §§ 5 Abs. 1 S. 2 Alt. 2, 7 Absatz 5 S. 1 der 38. BImSchV für das in der Auftragsbestätigung genannte Elektrofahrzeug und Kalenderjahr.
(2) MoselChargeist berechtigt, die THG-Quote des E-Mobilisten an die eQuota GmbH, Harzer Straße 39, 12059 Berlin zum Zwecke der Vermarktung weiter zu übertragen.
(3) Für jedes Elektrofahrzeug des E-Mobilisten ist für jedes Kalenderjahr ein getrennter Vertrag nach Maßgabe dieser AGB abzuschließen.
§ 3 Entgelt für die Übertragung
(1) Der E-Mobilist erhält das von der Auftragsbestätigung erfasste Elektrofahrzeug ein Entgelt für die Übertragung seiner Rechte aus dem Quotenhandel nach Maßgabe der Auftragsbestätigung.
(2) Die Fälligkeit des Entgelts bestimmt sich nach der vom E-Mobilisten beim Bestellvorgang gewählten Auszahlungsoption und ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Das Entgelt wird nicht fällig, solange und soweit der E-Mobilist seiner Verpflichtung aus § 4 Absatz 1 bis 3 dieser AGB noch nicht nachgekommen ist.
(3) Soweit dem E-Mobilisten in der Eingabemaske bei Abschluss des Vertrags mehrere Auszahlungsoptionen angeboten werden, kann der E-Mobilist frei zwischen diesen wählen.
(4) Der E-Mobilist kann (sofern von MoselCharge angeboten) alternativ zur Auszahlung des Entgelts nach Maßgabe der § 3 (1) bis (3) im Rahmen des Vertragsschlusses auswählen, dass MoselCharge das Entgelt für die in der Auftragsbestätigung erfassten E-Autos an einen Dritten spendet oder der E-Mobilist einen anderen Gegenwert (z.B. Guthaben auf einer Ladekarte) von MoselCharge erhält.
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§ 4 Pflichten des E-Mobilisten
(1) Mit Abschluss dieses Vertrags wird der E-Mobilist MoselCharge eine gut lesbare Kopie der aktuellen und ordnungsgemäß ausgefertigten Zulassungsbescheinigung(en) Teil I gemäß der Fahrzeugs-Zulassungsverordnung („Fahrzeugschein“) über die Website von MoselCharge zur Verfügung [ HINWEIS: Ggfs. anzupassen] stellen. Der Fahrzeugschein ist bis spätestens 31. Januar des auf die Übertragung der THG-Quote folgenden Kalenderjahres zu übermitteln. Auf Aufforderung von MoselCharge wird der E-Mobilist eine neue Kopie übersenden, falls die Kopie unleserlich oder sonst von ungenügender Qualität ist.
(2) In dem Fall, dass die gesetzlichen Anforderungen zum Nachweis über die Quotenerfüllung gegenüber dem Umweltbundesamt oder einer anderen Behörde geändert werden, wird der E-Mobilist MoselCharge die erforderlichen Informationen übermitteln, soweit ihm dies zumutbar ist.
§ 5 Exklusivität
(1) Der E-Mobilist sichert zu, dass er für das Kalenderjahr, für das der Vertrag abgeschlossen wird, noch keine andere Person als Dritten bestimmt und berechtigt hat, an seiner Stelle am Quotenhandel teilzunehmen.
(2) Teilt das Umweltbundesamt mit, dass für das Fahrzeug des E-Mobilisten in einem Kalenderjahr bereits eine andere Person als MoselCharge als Dritter im Sinne von § 37a Absatz 6 BImSchG bestimmt worden ist, so ist MoselCharge berechtigt, die Auszahlung des Entgelts für dieses Kalenderjahr und das Fahrzeug zu verweigern. MoselCharge wird dem E-Mobilisten das Ergebnis der Prüfung durch das Umweltbundesamt in diesem Fall unverzüglich mitteilen [und eine Bearbeitungsgebühr von 0 € in Rechnung stellen.]
§ 6 Datenschutz
(1) Zur Erfüllung des zwischen dem E-Mobilisten und MoselCharge geschlossenen Vertrags verarbeitet MoselCharge die erforderlichen personenbezogenen Daten des E-Mobilisten unter Beachtung der einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Bestimmungen zum Datenschutz.
(2) Zur Vertragserfüllung setzt MoselCharge Dienstleister ein, welche nach den Vorgaben von Art. 28 Abs. 3 DSGVO durch einen Auftragsverarbeitungsvertrag zur weisungsgebundenen Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Auftrag verpflichtet sind.
§ 7 Vertragslaufzeit
(1) Die Vertragslaufzeit beginnt mit Abschluss des Vertrags und endet mit Auszahlung des Entgelts nach Maßgabe von § 3.
(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
(3) Jede Kündigung bedarf der Textform.